IHK Köln informiert zu Corona-Maßnahmen


#IHK #Köln versendet E-mail mit dem Inhalt: “Guten Tag, #Unternehmen können für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 unter Umständen auch dann #Überbrückungshilfe erhalten, wenn die #Betriebsschließung nicht angeordnet worden ist. Die entsprechende #Sonderreglung hat das #Bundeswirtschaftsministerium unverändert verlängert. Wenn aufgrund von angeordneten #Corona #Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen ( #Verbot touristischer #Übernachtungen, #Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs #unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich, so der #Bund. Das Land hat ein neues #Förderprogramm für #Kunst und #Kultur in der #Pandemie aufgelegt. Dieses richtet sich unter anderem an #Theater und #Clubs. Anträge sollen hierfür ab 1. März gestellt werden können. In Köln geht derweil die #Diskussion über die Gebühr für die #Außengastronomie weiter. Wir haben uns in den vergangenen Tagen verschiedentlich mit Betroffenen ausgetauscht und auch eine #Umfrage durchgeführt. Wir setzen uns weiterhin für eine #Aussetzung der Gebühren ein und fordern die #Ratsparteien auf, in der nächsten Sitzung am 3. Februar einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Ihre IHK Köln”





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